Arge
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ARGE ist eine Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft und bezeichnet seit der Reformierung der Arbeitslosenversicherung einen lokalen Zusammenschluss der Agentur für Arbeit und lokalen kommunalen Institutionen.
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[Bearbeiten] Entwicklung
Mit der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zum 01.01.2005 entstand im Landkreis Wolfenbüttel eine ARGE.
[Bearbeiten] Abteilungen
In Wolfenbüttel besteht diese aus zwei Abteilungen, der Abteilung Markt und Integration sowie der Leistungsabteilung.
Die Abteilung Markt und Integration ist für die Vermittlung und Integration von Hilfesuchenden in den Arbeitsmarkt zuständig. Außerdem veranlasst sie die ärztlichen Untersuchungen zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit. Die Leistungsabteilung ist für die Prüfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II und die entsprechende Auszahlung zuständig.
[Bearbeiten] Grundlagen und Ansprüche
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben erwerbsfähige Hilfeempfänger, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Das Arbeitslosengeld II, oder auch Grundsicherung für Arbeitsuchende, soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Zentrales Instrument der ARGEn ist der Einsatz von so genannten Eingliederungsvereinbarungen. Hierin werden Schritte für den Weg in die Erwerbstätigkeit zwischen dem Arbeitslosen und dem Fallmanager vereinbart.
Jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist sowie seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, kann diese Leistungen beantragen. Natürlich erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, diese Leistungen.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass alles ausgefüllt und unterschrieben ist. Gemachte Angaben müssen entsprechend nachgewiesen werden und zwar mit den aktuellsten Unterlagen.
[Bearbeiten] Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8 Uhr bis 13 Uhr
Dienstags und Nachmittags nach Vereinbarung
